Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses

Beschluss zu TOP 16

Die Teilflächen von Fl.-Nr. 46/8 und 46/9 Gemarkung Thalmässing werden gemäß Art. 6 BayStrWG in Verbindung mit Art. 53 BayStrWG zu beschränkt-öffentlichen Wegen gewidmet. Der Lageplan vom 26.11.2018 ist Bestandteil des Beschlusses. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Thalmässing. Die Nutzung wird beschränkt für Fußgängerverkehr.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.